EKO FRESH – “DER EINSPRUCH”

Im deutschen Recht ist der Einspruch ein Rechtsmittel gegen Urteile, das teilweise der gesonderten Zulassung bedarf. Dieses Rechtsmittel kann nicht auf neue Tatsachen, sondern nur auf einen Rechtsfehler des angefochtenen Urteils, also auf Verletzung formellen Rechts oder materiellen Rechts gestützt werden. Die Einspruchsinstanz ist daher keine Tatsacheninstanz. Anders als bei einer Berufung werden daher grundsätzlich keine Beweise erhoben. Eine Beweiserhebung ist jedoch über den Einspruchsgegenstand oder von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen zulässig…

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